Weiterbildungscheck Sachsen
Für eine Verbesserung der Beschäftigungs- oder Aufstiegschancen können sie mit dem Weiterbildungsscheck Sachsen ihre berufliche Weiterbildung fördern lassen. Die Weiterbildungskosten werden dabei bis zu 80% erstattet. Der Förderantrag und 3 Weiterbildungsangebote werden bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht.
Zielgruppe: Arbeitnehmer
Förderhöhe:
- 80% der Weiterbildungskosten erhalten Arbeitnehmer mit einem Einkommen bis max. 2.500 EUR brutto monatlich, die Kosten betragen mind. 650 Euro
- 50% der Weiterbildungskosten erhalten Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 2.500 bis 4.150 Euro brutto, die Kosten betragen mind. 1000 Euro
Weitere Voraussetzungen:
- Beschäftigte über 50 Jahre,
- Beschäftigte in Teilzeit, in einer Befristung oder Leiharbeiter
- Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses
Nähere Informationen zur Antragstellung, zu Fördervoraussetzungen und Konditionen erhalten Sie unter: www.sab.sachsen.de.
Direkter Link:
http://www.sab.sachsen.de/de/foerderung/programme/p_arbeit/foerderangebote/programmealphabetisch/detailfp_esf_20928.html
Einzelbetriebliches Förderverfahren (Förderung betrieblicher Weiterbildung)
Die SAB und der Freistaat Sachsen fördern Unternehmen, die für ihre Mitarbeiter durch externe Dienstleister Weiterbildungen durchführen lassen. Der Förderantrag sowie 3 Weiterbildungsangebote werden durch das Unternehmen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht.
Zielgruppe: Unternehmen, Arbeitnehmer, in begründeten Fällen Auszubildende, Arbeitslose bzw. sonstige Personen, die wieder in das Arbeitsleben eintreten wollen
Voraussetzungen:
- KMU mit bis zu 500 Mitarbeitern
- Firmensitz oder Niederlassung in Sachsen
- Weiterbildung erfolgt durch einen externen Dienstleister
Weiterbildungen in folgenden Bereichen sind förderfähig:
- Bereich Wirtschaft
- Bereich Umwelt- und Landwirtschaft
- Bereich Gesundheit und Soziales, u.a.
- Gesundheitsberufe
- Physiotherapeutische Berufe
Förderhöhe:
- Allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen:
- Kleine Unternehmen* (KMU): 80% der Kosten
- Mittlere Unternehmen* (KMU): 70% der Kosten
- Großunternehmen: 60% der Kosten
- Spezifische Weiterbildungsmaßnahmen:
- Kleine Unternehmen* (KMU): 45% der Kosten
- Mittlere Unternehmen* (KMU): 35% der Kosten
- Großunternehmen: 25% der Kosten
* Definition der KMU:Kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz bis 2 Mio. EuroMittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz bis 50 Mio. EuroNähere Informationen zur Antragstellung, zu Fördervoraussetzungen und Konditionen erhalten Sie unter:
www.sab.sachsen.de.
Direkter Link:
http://www.sab.sachsen.de/de/foerderung/programme/p_wirtschaft/fp_wirtschaft/detailfp_wi_2431.html
Bildungsprämie (einkommensabhängige Förderung)
Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung über Bildungsprämie erfolgt mittels Prämiengutschein und/oder dem Weiterbildungssparen.
Zielgruppe: Erwerbstätige
Prämiengutschein:Voraussetzungen:
- Jahreseinkommen von maximal 25.600 Euro (51.200 Euro bei Verheirateten)
- Besuch in einer Beratungsstelle in Sachsen.
Förderhöhe:
- Einmal jährlich für berufliche Weiterbildung
- 50% der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro
Weiterbildungssparen:Mit dem Weiterbildungssparen können Weiterbildungsinteressierte nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) die Kosten aus einem angesparten Guthaben wie Bausparvertrag oder Lebensversicherung finanzieren. Es gelten keine Einkommensgrenzen.
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Nähere Informationen zur Antragstellung, zu Fördervoraussetzungen und Konditionen erhalten Sie unter:
www.bildungspraemie.info.
Kurzarbeit und geringe Qualifikation
Weiterbildung während der Kurzarbeit (Agentur für Arbeit und ESF)Während der Kurzarbeit können Unternehmen die Weiterbildung gering qualifizierter Beschäftigte zur Verbesserung ihrer Kompetenzen durch die Bundesagentur für Arbeit fördern lassen.
Zielgruppe: Beschäftigte in Kurzarbeit
Voraussetzungen:
- bestehender Qualifizierungsbedarf
- die Durchführung der Weiterbildung erfolgt durch einen zertifizierten Bildungsträger
- die Antragstellung erfolgt vor Maßnahmebeginn
Förderung:Folgende Kosten werden durch die Agentur für Arbeit übernommen:
- Lehrgangskosten
- Fahrtkosten
- Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung
- Kosten für die Kinderbetreuung
Weiterbildungen während der Kurzarbeit werden ebenso über ESF gefördert, wenn es sich dabei um den Erwerb von arbeitsplatzbezogenen Kenntnissen handelt. Je nach Weiterbildungslehrgang, Qualifikation und Unternehmensgröße werden 25% bis 80% der Kosten durch die Agentur für Arbeit ersetzt.
Nähere Informationen zur Antragstellung, zu Fördervoraussetzungen und Konditionen erhalten Sie unter:
www.arbeitsagentur.de oder
www.esf.de.
Weiterbildung für Geringqualifizierte und ältere Mitarbeiter (WeGebAU)Eine Förderung zur Weiterbildung während der Arbeitszeit erhalten gering Qualifizierte über das Programm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen).
Zielgruppe: gering qualifizierte Arbeitnehmer über 45 Jahre
Voraussetzungen:
- die Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme erfolgt durch einen externen Bildungsträger
- die Weiterbildung geht über eine arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinaus
- während der Qualifizierungsmaßnahme besteht eine Fortzahlung des Arbeitsentgeltes
- Mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Mitarbeitern
Förderhöhe:
- Übernahme der Weiterbildungskosten durch die Agentur für Arbeit
- der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss zum fortgezahlten Arbeitsentgelt
Die Antragstellung erfolgt durch den Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit.
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Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.arbeitsagentur.de.
Weiterbildungsstipendium für BegabteDie "Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung" fördert die fachliche bzw. fachübergreifende berufliche Weiterbildung oder berufsbegleitende Studiengänge.
Zielgruppe:
- Interessenten mit abgeschlossener erster Berufsausbildung
- Arbeitssuchende unter bestimmten Voraussetzungen
Voraussetzungen:
- abgeschlossene erste Berufsausbildung und einem Notendurchschnitt „gut“ oder besser (Durchschnittsnote 1,9 oder 87 Punkten) abgeschlossen
- Alter unter 25 Jahre
Förderhöhe:
- Förderbetrag bis zu 5.100 Euro unabhängig von Einkommen und Vermögen
- Förderfähige Kosten:
- Lehrgangsgebühren
- Fahrtkosten
- Arbeitsmittel
- jährliche Kostenbeteiligung bis zu 180 Euro
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Nähere Informationen zu Förderung, Voraussetzung und Bewerbung erhalten Sie unter:
www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html.